Phase 1 / Teil 1
Am Neujahrsmorgen des 1. Januar 2026 bricht im Club «Le Constellation» in Crans-Montana ein Feuer aus, dass sich explosionsartig ausbreitet. Es kommen 41 Menschen zu Tode, noch mehr werden verletzt. In dieser Analyse des Krisenmanagements gehen wir der Frage nach, wie die Einsatzkräfte die Situation kommunikativ bewältigt haben. Dies geschieht auf der Basis von «Best Practise»-Überlegungen: Massstab ist also, was von den Einsatzkräften kommunikativ bei solchen Ereignissen erwartet wird und sich über die Zeit auch international als ungeschriebene Regeln etabliert hat. Hier sollen diese Regeln erstmals auch explizit geschrieben werden.
Ein Ereignisfall wie der gegebene bildet immer eine enorme Herausforderung für die Einsatzkräfte, die im Verbund an der Bewältigung eines Ereignisses arbeiten: Dazu gehören insbesondere Feuerwehr, Rettung, Polizei und Staatsanwaltschaft. Schon innerhalb dieser Kräfte divergieren teilweise die Interessen: Der Einsatz der Feuerwehr dient dem Löschen und der Sicherung des Schadensplatzes - dabei werden womöglich Spuren zerstört, die den Untersuchungsbehörden später ihre Arbeit erschweren. Ärzte und Rettungssanitäter haben die Bergung und Rettung der Opfer im Visier, und nicht die Spurensicherung. Zudem müssen alle unter einem enormen Zeitdruck entscheiden und handeln. Kommt hinzu: Jedes Ereignis ist anders und einzigartig, es gibt keine auf das konkrete Ereignis bezogenen «Checklisten», die einfach abgearbeitet werden können.
Einen weiteren Klassiker bildet der Rückschaufehler: Im Nachhinein, wenn der weitere Verlauf eines Ereignisses klar ist, mögen frühere Entscheide als falsch erscheinen. Solche Einordnungen berück-sichtigen aber häufig nicht, dass der Wissensstand der Einsatzkräfte zu dem Zeitpunkt des Entscheides ein anderer war: Sie konnten zum Entscheidzeitpunkt die weitere Entwicklung des Ereignisses nicht kennen. Darauf muss eine spätere Analyse Rücksicht nehmen und sich immer fragen, welche Informationsbasis einem Entscheid zum Entscheidzeitpunkt zugrunde lag - und darf nicht den Wissensstand am Ende des Ereignisverlaufes als Massstab anlegen.
In der Diskussion wird häufig darauf verwiesen, dass die involvierten Einsatzkräfte bei derlei Ausnahmesituationen mit Nachsicht zu behandeln seien - eben weil es sich um Ausnahmesituationen mit einem hohen psychischen Belastungsgrad handle.
Wir stellen dem gegenüber, dass es trotz der Einzigartigkeit jedes einzelnen Einsatzfalles auch für die Abarbeitung von Ausnahmesituationen mit hohen psychischen Belastungen heute etablierte Literatur und bewährte Einsatzkonzepte gibt - verwiesen sei zum Beispiel auf die DIN/ISO-Norm 22361:2021 zum Thema Krisen-Management. Diese Norm bildet einen Rahmen, wie Einsatzorganisationen sich für Krisenlagen aufstellen und vorbereiten können, wie sie üben und auch Ausnahme- und Belastungssituationen simulieren können. Wir vertreten die Ansicht, dass wir als Gesellschaft auch in solchen Ausnahmesituationen den Anspruch an die Einsatz-Organisation haben dürfen, dass sie professionell zu agieren in der Lage sind. So wie wir das von einer Feuerwehr oder einem Arzt in einer Notfallsituation ohne zu zögern ja auch erwarten.
Aus diesem Grund halten wir eine Manöverkritik nach jeden Einsatz für wichtig und richtig, um aus einem Vorfall die notwendigen «Learnings» mitzunehmen.
Im Fokus dieser Analyse steht nicht, Personen oder Personengruppen für Fehler an den Pranger zu stellen, sondern aufzuzeigen, wo ein suboptimales Vorgehen oder Verhalten krisenverschärfend wirkt oder gar eine Folgekrise auszulösen vermochte. Und mit welchen Massnahmen das hätte verhindert werden können. Fall-Analysen führen im Übrigen auch häufig zu der Erkenntnis, dass eine Krisenlage hätte abgewendet werden können, wenn nur schon Compliance-Regeln von vornherein eingehalten worden wären und wenn bestehende Missstände nicht auf die leichte Schulter genommen worden wären. Vorliegend war beispielsweise schon nach wenigen Stunden offensichtlich, dass das fatale Ereignis sich so nie hätte abspielen können, wenn die etablierten Regeln des Brandschutzes eingehalten worden wären.
Bekannte Missstände, Verstösse gegen die Compliance oder gesetzliche Bestimmungen dürfen nicht ignoriert werden. Es gibt keine Rechtfertigungen dafür - weder fehlende finanzielle Mittel, eine bevorstehende Pensionierung eines problematischen Mitarbeiters und auch nicht ein ,wir haben es schon immer so gemacht’.
Phase 1: H0 bis H0 + 8h
Gemäss Polizeiinformation erfolgte die erste Alarmierung um rund 01.30 Uhr am Morgen des 1. Januar 2026. Später in den Social Media auftauchende Bilder, die den Moment festhalten, wie die Decke im Untergeschoss des Clubs «Le Constellation» Feuer fängt, werden den Zeitstempel 01:26 tragen.
Der lokale Radiosender RHONE FM mit Sitz in Sion, dem Kantonshauptort des Wallis und nur 25 km entfernt von Crans-Montana, berichtet schon früh über das Ereignis, zusammen mit dem Online-Portal der Schweizer Boulevardzeitung BLICK. Der erste Beitrag von RHONE FM, «Des dizaines de morts dans une explosion à Crans-Montana : une helpline pour les familles» (dt: «Dutzende Tote nach einer Explosion in Crans-Montana: Helpline für die Familien») trägt den Zeitstempel 05:21 Uhr. Der Beitrag beruft sich auf «mehrere Quellen» und berichtet, dass mehrere Helikopter von Air-Glaciers im Einsatz stünden, mindestens vier. Und unzählige Ambulanzfahrzeuge von Sion aus nach Crans-Montana unterwegs seien. Auch der Name der Bar, «Le Constellation» ist bereits bekannt. Polizei-Sprecher Gaëtan Lathion bestätigte gemäss dem Text «mehrere Tote», und dass es sich um einen Unfall handle. Mehrere Zeugen sprechen von Wunderkerzen auf «Alkoholflaschen», «sprühende Flammen, wie Funken». Die Bilanz sei tragisch, es handle sich um mehrere Dutzend Tote, «gemäss einer Quelle um 40 Personen».
RADIO RHONE FM landet nur 4 Stunden nach dem Ereignis einen journalistischen «Coup» und hält alle Infos vor, die zu bestätigen die Behörden und andere Medien fast 36 Stunden kosten

Die Kantonspolizei Wallis verbreitet am 1. Januar eine erste Medienmitteilung, die keinen Zeitstempel trägt. Die Publikation muss vor 1000 Uhr erfolgt sein, weil darin die Medienkonferenz auf diesen Zeitpunkt hin angekündigt wird. Ansonsten ist die Medienmitteilung sehr allgemein gehalten und bleibt in ihrem Informationsgehalt weit hinter dem zurück, was RADIO RHONE FM bereits berichtet.
Grundsätzlich positiv ist zu werten, dass die Kantonspolizei Wallis zu einem frühen Zeitpunkt informiert, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch viele Informationen ungesichert sind. Eine frühzeitige Information signalisiert der Öffentlichkeit, dass die Einsatzorganisation das Heft in der Hand hält und etabliert sich als die Quelle für Informationen in der Sache. Es ist der erste Schritt, um die Deutungshoheit über das Ereignis zu erlangen.
Verweis auf spätere Medienkonferenz: Ein solcher Hinweis hilft, der eigenen Kommunikation den Rücken freizuhalten. Erfahrungsgemäss rufen viele Medienschaffende gar nicht mehr an, wenn ihnen deutlich gemacht wird, dass keine weiteren Informationen abgegeben werden bis zur Medienkonferenz.
Die Medienmitteilung liegt sowohl in deutscher wie auch in französischer Sprache vor. Der hier betroffene Kanton Wallis ist ein zweisprachiger Kanton (deutsch/französisch), weshalb er es gewohnt ist, in diesen beiden Sprachen zu kommunizieren. Aufgrund der weltweiten Dimension des Ereignisses wäre zu erwägen, ob auch eine englische Sprachversion vorgehalten werden sollte, um das Risiko für Missverständnisse oder Fehlinformationen aufgrund von Sprachbarrieren zu reduzieren.
Ziel der ersten Phase: «Vor die Lage kommen» - um nicht hinter den Medien herzuhinken.
Bei sich entwickelnden Ereignissen, die allenfalls zu mehreren Medienmitteilungen am selben Tag führen, ist die Datumsangabe alleine nicht ausreichend. Es sollte auch der Zeitpunkt der Publikation festgehalten werden.
Falschverstandene Zurückhaltung bei den Zahlen: Es ist unverständlich, warum weder die Zahl der Todesopfer noch die Zahl der Verletzten präziser gefasst wird, obwohl die Zahlen offensichtlich bekannt sind. Die etablierte Best-Practice-Regel hier besagt, dass Zahlen zu jedem Zeitpunkt so präzise gefasst und kommuniziert werden, wie möglich. Dabei geht man nicht von einer strikten Legal-Definition aus, sondern wendet gesunden Menschenverstand an: Wenn von einer Person nur noch der verkohlte Leichnam geborgen werden kann, zählt diese Person als Todesopfer, auch wenn der Totenschein noch nicht vorliegt. Dass sich die Zahl der Todesopfer bei sich entwickelnden Ereignissen noch verändern kann, wird in Kauf genommen und ist der Öffentlichkeit auch bewusst. Allenfalls wird eine Formulierung verwendet wie: «Zum aktuellen Zeitpunkt müssen wir von mindestens 35 Todesopfern ausgehen, die Zahl kann sich aber noch erhöhen».
Die Formulierung «Brand unbekannter Ursache» ist unglücklich, wenn zum Zeitpunkt bereits Augenzeugenberichte in den Medien kolportiert werden, welche über die Brandursache Auskunft geben. Die Formulierung der Polizei erweckt den Eindruck, die Einsatzkräfte seien hinter dem Wissensstand der Medien zurückgeblieben oder - noch schlimmer: wollten etwas vertuschen. Eine Problematik, auf die es zurückzukommen gilt. - Natürlich gilt gleichzeitig auch, dass Einsatzkräfte keine Gerüchte verbreiten und nur kommunizieren, was als Zwischenergebnis der Untersuchung erwiesen ist. Die Aussagen der Einsatzkräfte müssen naturgemäss höheren Ansprüchen genügen als die Beobachtungen von Augenzeugen, die sich in den Medien äussern. Die Finesse liegt hier in der Formulierung. Best Practice wäre gewesen, nicht von einem Brand unbekannter Ursache zu sprechen, sondern zu formulieren: Die exakte Ursache und die Umstände des Brandes sind Gegenstand einer Untersuchung, die Spurensicherung ist vor Ort/ aufgeboten/ wird unmittelbar nach der Bergung der Opfer die Situation aufnehmen.
Bei der französischen Sprachfassung hält die Internetseite auch noch alle Links auf die weiteren Plattformen vor, welche die Kantonspolizei Wallis bedient: Facebook, Twitter, LinkedIn sowie auf Kontaktmöglichkeiten oder die Druck-Funkttion. In der deutschsprachigen Version sind diese Elemente nicht vorhanden. Das wirkt sprachdiskriminierend.
Die internationale Berichterstattung läuft an
Aufgrund der Tatsache, dass der Neujahrstag reihum in der westlichen Welt einen Feiertag darstellt, kommt die Berichterstattung erst allmählich in Gange. SRF Radio, das öffentlich-rechtliche Radio in der Deutschschweiz, vermeldet beispielsweise das Grossereignis in den Radionachrichten zwar an erster Stelle, aber lediglich als Kurzmeldung. SRF TV berichtet bis 1345 auf seinen TV-Kanälen gar nicht.
Um 0915 Uhr nimmt das französischsprachige öffentlich-rechtliche Schweizer Fernsehen RTS das Thema auf, zunächst mit einem Einblender, der eine Sondersendung für 0955 Uhr ankündigt. Ab diesem Moment übernimmt RTS im TV-Bereich gleich die Vormachtstellung. Die reinen Nachrichtenkanäle BBC und FRANCE24 realisieren die Dimension des Ereignisses ebenfalls früh und starten ihre Berichterstattung, im Falle der BBC bereits um 0900 Uhr mit einer Korrespondentin vor Ort. Mit dem Eintreten der Anglosachsen auf das Ereignis im Wallis folgen auch CNN und weitere Networks: Crans Montana ist in der gesamten westlichen Welt die Aufmacher-Geschichte des Neujahrsmorgens 2026 geworden.
Berichterstattung des französischsprachigen Nachrichtensenders FRANCE24 am 1. Januar 2026 um 0900 Uhr.
Die erste Medienkonferenz 1. Januar 2026. 1000 Uhr - das Setting
Auf 1000 Uhr an diesem Donnerstagmorgen ist die erste Medienkonferenz der Behörden angesagt. Sie wird der Katastrophe im Wallis ihre Gesichter geben. Auf dem Podium vertreten sind der Walliser Regierungspräsident Mathias Reynard (SP), der Leiter der Sicherheitsdirektion, Staatsrat (Regierungsrat) Stéphane Ganzer (FDP), der Kommandant der Walliser Kantonspolizei, Frédéric Gisler, die Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud (FDP) und die stellvertretende Gemeindepräsidentin von Crans-Montana, Nicole Bonvin Clivaz (Die Mitte).
An diesem Setting fällt mehreres auf:
Zunächst fehlt auf dem Podium ein Vertreter der Feuerwehr. Bei einem Brandfall steht die Arbeit der Feuerwehr im Zentrum der ersten Stunden des Einsatzes, entsprechend wären von der Feuerwehr verschiedene interessante Informationen zu erwarten, die auch den Nachrichtenhunger der Öffentlichkeit in dieser ersten Phase der Kommunikationsarbeit zu stillen vermögen. Warum Feuerwehrkommandant David Vocat nicht an der Medienkonferenz teilnahm ist nicht bekannt. Spätere Medienberichte deuten darauf hin, dass ihn der Einsatz persönlich und mental enorm belastet hat. Womöglich sah’ er sich selbst nicht in der Lage, vor die Medien zu treten - was aber Spekulation bleibt. Ebenso fehlt ein Vertreter der Sanität.
Auch bei bester Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte in operativer wie in kommunikativer Hinsicht ist es menschlich, dass Mitglieder (auch Kader) der Einsatzorganisation in einer konkreten Lage an ihre Belastungsgrenze kommen oder diese überschreiten. Das ist schlicht menschlich und kann immer vorkommen .- auch bei erfahrenen und langjährigen Spezialisten. Gerade das Wissen darum sollte aber dazu führen, dass in den verschiedenen Zellen der Einsatzkräfte nicht nur psychologische Unterstützung vorgehalten wird, sondern sowohl im Operativen wie für die Kommunikation Stellvertreterregelungen bestehen.
Und es gibt weitere Auffälligkeiten: Die Verantwortlichen für die strafrechtliche Aufarbeitung, Generalstaatsanwältin Pilloud und insbesondere Polizeikommandant Frédéric Gisler, sind bei recht neu in ihren Funktionen. Pilloud wurde vor zwei Jahren, per 1.1.2024, oberste Staatsanwältin des Kantons. Davor war sie als Rechtsanwältin tätig und Stadtparlamentarierin für die FDP in Sitten - über Erfahrung im Staatsdienst oder in Krisenorganisationen verfügte sie zumindest bis dahin wohl nicht. In ihren ersten öffentlichen Auftritten nach ihrer Wahl durch das Walliser Parlament sagte die Freisinnige schräge Dinge wie «Die Polizei ist der bewaffnete Art der Staatsanwaltschaft» und sprach davon, wie «vom Verwaltungspersonal bis hin zu den Richtern» alle am gleichen Strang zögen.
Eine problematische Aussage, sind doch z.B. die Gerichte eben auch eine Kontrollinstanz der Staatsanwaltschaft. Und die Staatsanwaltschaft muss unabhängig genug sein, um auch gegen Fehlverhalten von Polizisten ermitteln zu können. Pillouds Aussage von damals ist Munition für all diejenigen, welche den Walliser Filz und die fehlende Unabhängigkeit in den kleinräumigen Strukturen sei jeher kritisieren.
Einmal im Amt, zog Pilloud die Kommunikation der Staatsanwaltschaft an sich und taucht immer persönlich in den Medien auf, wenn es über Verfahren der Staatsanwaltschaft zu berichten gibt.
Krisenerfahrung sammelt Pilloud, als sich eine ihrer Staatsanwältinnen das Leben nimmt. Der Ursprung des Konflikts begann zwar bereits unter Pillouds Vorgänger, sie schaffte es aber nicht, den Konflikt zu deeskalieren, bis ihr schliesslich ein Gericht aufgrund von Befangenheit aus ihrer früheren Anwaltstätigkeit verbot, sich in den konkreten Fall einzumischen.
Polizeikommandant Gisler, zuletzt unter Pilloud als Staatsanwalt tätig, hat das Kommando offiziell erst per 1.1.2026 übernommen. Das Grossereignis ereignete sich also quasi in der 2. Stunde seiner Amtszeit - auch wenn gemäss Zeitungen die Amtsübergabe von seinem Vorgänger im Dezember durchgeführt wurde. Gisler hat zwar Polizeierfahrung, in der Medienkommunikation ist er aber ein weitgehend unbeschriebenes Blatt. Zwar wurde in der lokalen Presse immer wieder über Fälle berichtet, in denen er als Staatsanwalt auftrat. Aber persönlich ins Interesse der Medienöffentlichkeit rückte er erst, als er zum Kommandanten gewählt wurde.
Gislers Vater ist zwar deutschsprachig, bei der Ausmarchung um den Posten des Kommandanten galt aber lange Zeit ein anderer Kandidat als Favorit - dem als Vorteil attestiert worden war, dass er - anders als Gisler - perfekt zweisprachig gewesen wäre. Gisler spricht weniger gut Deutsch, Interviews auch mit dem Deutschschweizer TV wird er später in französisch geben.
Ob Gisler vor der Übernahme des Kommandos vertieft in den Belangen der Medienrhetorik geschult worden war, ist nicht bekannt.
Wie hier noch zu zeigen sein wird, begehen sowohl Pilloud wie Gisler erhebliche Verstösse gegen die Best Pracise Regeln für die Krisenkommunikation. Pilloud zeigt im Verlauf der Krise immerhin eine gewisse Lernkurve, Gisler nicht. Beide machen nicht den Eindruck, dass sie vorbereitet gewesen wären auf ein Grossereignis wie das vorliegende.
Krisenkommunikation bei Grossereignissen können die Wenigsten einfach «aus dem Stand». Sogar für gestandene Kommunikatoren ist die hohe mentale Belastung des Ereignisfalls eine Herausforderung. Entsprechend wichtig sind Vorbereitung, Aus- und Weiterbildung. Dafür gibt es entsprechende Coaches und Trainer. Und: Der Fall Gisler beweist, dass das Grossereignis nicht darauf wartet, bis die Verantwortlichen die Ausbildung erhalten haben - sie hat deshalb vor der Übernahme einer Funktion zu erfolgen. Dafür verantwortlich sind nicht nur die Funktionsträger selbst, sondern auch deren Vorgesetzte. Sie setzen sich sonst dem Vorwurf aus, ihre Topkader zu verheizen.
Bei der Evaluation von Topkadern, welche in Ereignisfällen und insbesondere bei Grossereignissen die öffentliche Kommunikation führen müssen, muss die Auftrittskompetenz zwingend Teil der Evaluation sein. Sollte ein Kandidat oder eine Kandidatin in allen anderen Belangen ausser der Kommunikation obenauf schwingen, so ist zumindest ein Entwicklungsplan umzusetzen, wie die Person auf die Amtsübernahme hin ihre Kommunikations-Skills auf das nötige Niveau hin entwickeln kann.
Ein weiterer heikler Punkt im Setting besteht darin, dass von der Politik über die Gemeindebehörden bis zur Justiz alle auf dem gleichen Podium Red-& Antwort stehen. Die Generalstaatsanwältin sitzt unmittelbar neben der Gemeinderätin, der Polizeikommandant neben dem für die Sicherheit zuständigen Regierungsrat bzw, Staatsrat.
Dieses Bild ist problematisch und spurt bereits eine spätere Eskalation vor. Warum?
Bei jedem Grossbrand stellt sich regelmässig und schon ab Ereignisbeginn die Frage, ob der Brandschutz ausreichend war. Die Verantwortung dafür trifft nicht nur Eigentümer und Betreiber einer Liegenschaft und/oder eines Betriebs, sondern auch die Behörden, denen in diesem Bereich eine hoheitliche Kontrollaufgabe zufällt. Je nach Gesetzeslage kann das den Kanton/das Bundesland betreffen oder die Gemeinde/Kommune. Will heissen: Es ist in diesem Bewältigungsstadium nicht auszuschliessen, dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei im weiteren Ereignisverlauf gegen diese Behörden Untersuchungen werden führen müssen. Vorliegend stellt sich dann konkret die Frage, ob Generalstaatsanwältin Pilloud sowohl gegen den neben den ihnen sitzenden Sicherheitsdirektor Ganzer als auch gegen die ebenfalls daneben sitzende Gemeinde-rätin von Crans-Montana wirklich eine unabhängige Untersuchung führen und je nach Ausgang sogar eine Anklage ans Gericht gegen diese Personen erheben kann, wenn sie sich bei dieser Medienkonferenz quasi als «One Team» präsentieren. - Wenig erstaunlich wurden in den Leserbriefspalten schon wenige Tage später tatsächlich solche Hinweise thematisiert und die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts gefordert.
An diesem Punkt zeigt sich auch noch einmal die Problematik der früheren Aussage von Pilloud, es müssten alle am gleichen Strick ziehen. Investigativen Journalisten gibt diese Ausgangslage einen perfekten Anknüpfungspunkt für die These der Klungelei und Vetternwirtschaft.
Anschauungsunterricht für einen anderen Ansatz bei diesem Thema mag die Schweizerische Militärjustiz geben. Eine ihrer Kernbotschaften ist, dass sie unabhängig von der Armee ermittelt. Sie ist deshalb auch nicht der Armeeführung, sondern direkt dem Departementschef (Verteidigungsminister) unterstellt, was in der Öffentlichkeit aber kaum wahrgenommen wird - zumal Militärjustiz und Armeeangehörige dieselben Uniformen tragen. Die Militärjustiz bringt ihre Unabhängigkeit bei Ereignisfällen indes dadurch zum Ausdruck, dass sie nie gemeinsam mit den Vertretern der Armee auftritt, sondern immer an einer gesonderten Medienkonferenz.
Ein klares Rollen- Verständnis ist zwingend für eine erfolgreiche Krisen-Bewältigung
Untersuchungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft müssen in der Kommunikation zu einem Ereignisfall die Gewaltenteilung und ihre Unabhängigkeit von den politischen Verantwortungsträgern auch dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie nicht mit ihnen «ins gleiche Boot sitzen» - respektive: zusammen in einer Medienkonferenz auf demselben Podium auftreten. Sondern getrennte Medienkonferenzen durchführen und die unabhängig geführte Untersuchung strikte von den politischen Massnahmen trennen.
Die Einsatzkräfte versuchen bereits kurze Zeit nach dem Ereignis, die Öffentlichkeit zu informieren. Der Zeitpunkt von 1000 Uhr ist gut gewählt. Die internationale Berichterstattung hat eben Fahrt aufgenommen, der Zeitpunkt für Informationen passt damit.
Die Polizei hat vom Schadensplatz Videomaterial erstellt, das sie den Medienschaffenden zur Verfügung stellt. Das ist positiv. Ein solches Angebot gehört heute zur Best Practice, wenn die Medien am Schadenplatz selbst nicht arbeiten können, weil dort noch Gefahr besteht, Spuren gesichert werden oder Opferrechte gewahrt werden müssen. Wichtig ist, die Balance zu halten zwischen einer wahrheitsgetreuen Information und der Pietät. Das Bildmaterial soll die Behörden nicht in den Verruf bringen, das wahre Schadensausmass beschönigen zu wollen. Andererseits können die ungeschönten Bilder des Schadensausmasses verstörend wirken und traumatisierend gerade für die Angehörigen der Opfer. Tabu sind natürlich Abbildungen, welche die Persönlichkeitsrechte von Opfern tangieren.
Die Medienkonferenz wird von einer Polizei-Offizierin anmoderiert und abmoderiert. Das ist grundsätzlich positiv: Eine Medienkonferenz sollte von einer Kommunikationsspezialistin oder einem -spezialisten moderiert werden. Die Aufgaben, welche mit der Moderation einer solchen Newskonferenz verbunden sind, findest Du HIER . Allerdings wird die Moderation anschliessend von der Generalstaatsanwältin usurpiert (vgl. Punkt rechts, unter negativ).
Die Moderation ist alleiniger «Master of the Ceremony» und führt durch die gesamte Medienkonferenz
Die Kantonspolizei Wallis überträgt die Medienkonferenz nicht auf einem eigenen Verbreitungsvektor auch für diejenigen, die nicht vor Ort sein können. Die eigenen SoMe-Kanäle werden in dem gesamten Fall nie bedient; noch am 3. Januar datieren die letzten Posts auf Facebook, LinkedIn und Twitter von Mitte Dezember 2025. Der letzte Live-Stream auf dem Youtube-Account der Walliser Polizei datiert von vor neun Jahren. Das entspricht heute nicht mehr den internationalen Erwartungen an die Kommunikation der Einsatzkräfte bei einem solchen Grossereignis, zumal die Mittel, um eine solche Medienkonferenz live oder zeitversetzt zu übertragen, durchaus bescheiden geworden sind. Wie konkret man das macht, erläutern wir für Community-Mitglieder hier!
Die gesamte Medienkonferenz findet ausschliesslich in französischer Sprache statt. Das ist ok unter dem Aspekt, dass sich das Ereignis in der französischsprachigen Schweiz abgespielt hat und es sich um die erste Medienkonferenz handelt. Andererseits handelt es sich um ein Ereignis von internationaler Dimension und der Kanton Wallis ist ein zweisprachiger Kanton, der hauptsächlich vom Tourismus lebt. Die Moderation sollte deshalb zumindest erklären, dass die Medienkonferenz in französischer Sprache durchgeführt werde, anschliessend aber Fragen z.B. in Französisch, Deutsch oder Englisch gestellt werden können. Für diejenigen Personen auf dem Podium, welche auch passiv die Fragen nicht verstehen sollten, übersetzt dann die Moderation. Wird die Medienkonferenz aufgezeichnet, kann sie anschliessend mit Untertiteln in verschiedenen Sprachen versehen werden.
Vorliegend ist die Moderatorin allerdings nur ein Feigenblatt, weil ihre Rolle unmittelbar nach der Einführung von Generalstaatsanwältin Pilloud übernommen wird. Sie erläutert den Ablauf der Medienkonferenz (was aber Aufgabe der Moderation gewesen wäre), führt in der Folge durch die Medienkonferenz (was ebenfalls Aufgabe der Moderation gewesen wäre) und legt damit einen Führungsanspruch an den Tag, der ihr nicht zusteht. Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft die Hoheit über alle Aspekte hat, die mit der Untersuchung zu tun haben. Das beginnt mit der Spurensicherung, geht über die Identifizierung und gerichtsmedizinischen Untersuchung der Todesopfer bis hin zu den Einvernahmen und Sicherungsmassnahmen am Schadensplatz. Andere Bereiche hingegen stehen nicht in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft, vor allem mutet es anmassend an, wenn sie als Generalstaatsanwältin z.B. dem Regierungspräsidenten das Wort erteilt.
Generalstaatsanwältin Pilloud schliesst einen terroristischen Anschlag gleich aus und verhindert dadurch diesbezügliche Gerüchte. Allerdings hat sie anschliessend in der Fragerunde keine Antwort auf die Frage, warum sie denn da so sicher sei. Merke: Man kann nicht behaupten, keine Aussagen zur Ursache machen zu können, aber versuchen, gleichzeitig eine der möglichen Ursachen auszuschliessen. (Siehe auch unten).
In der Fragerunde weist Pilloud alle Fragen zur Brandursache als verfrüht zurück, was in dieser Phase des Ereignisverlaufes grundsätzlich noch akzeptabel wäre. Pilloud weist zurecht darauf hin, dass der Vorgang erst wenige Stunden zurückliege und bislang die Versorgung der Menschen oberste Priorität gehabt habe. Sie könnte sagen, man habe deshalb noch keine gesicherten Informationen.
Als Faustregel für die Kommunikation im Ereignisfall gilt: So transparent wie immer möglich. Zurückgehalten wird nur, wenn es dafür einen zwingenden Grund gibt.
Erster Punkt bei einer Medienkonferenz in einem solchen Grossereignis müssten die Fakten sein. Pilloud spricht zwar von einem signifikanten Feuer, das stattgefunden habe und dass um 0130 Uhr ein Alarm eingegangen sei. Aber nichts zum genauen Ort, nichts zu den Opferzahlen, nichts zu den Einsatzkräften, nichts zum aktuellen Stand des Einsatzes.
Generalstaatsanwältin Pilloud übermittelt die Kondolenzadresse der involvierten Gemeinde, obwohl die Vizdepräsidentin von Crans-Montana neben ihr sitzt. Die Generalstaatsanwältin übernimmt hier eine Rolle, die nicht ihre ist und wird zur Sprecherin der Gemeinde - gegen welche sie womöglich zu einem späteren Zeitpunkt wird Untersuchungen führen müssen. Best Pracise verlangt, dass alle strikte in ihrer Rolle verbleiben.
Regierungspräsident Reynard spricht zuerst einige wenige Kondolenzworte, um dann den Einsatzkräften zu danken. Es beginnt, was sich später noch unangenehm akzentuieren wird: Die Behörden «feiern» beinahe ihre tolle Zusammenarbeit, das Engagement der involvierten Einsatzkräfte und die Solidarität unter den Vertretern des Gemeinwesens. Die Selbstbeweihräucherung überschattet das Leid der Opfer und ihrer Familien. Best Practice in der Prioritätenliste der Informationsvermittlung wäre gewesen: 1. Fakten zum Vorgang selbst, 2. Todesopfer resp. Ihre Familien, 3.Verletzte und ihre Angehörigen, 4. Einsatzkräfte vor Ort, 5. Einsatzkräfte in den rückwärtigen Bereichen.
Als Nächster spricht ohne Anmoderation Polizeikommandant Gisler. Auch er spricht den Opfern sein Beileid aus, was nicht seiner Rolle entspricht. Anschliessend schildert Gisler den Ereignisablauf in der Nacht, zeigt aber hier das erste Mal eine Problematik, die seine Kommunikation auch im weiteren Verlauf schwächen wird: Gisler ist unpräzise. Er nennt nicht den Namen der Bar (oder wenigstens den genauen Einsatzort), spricht davon, dass die Feuerwehr, die an der Medienkonferenz präsent sei, ausgelöst worden war - ohne konkret zu benennen, welche Feuerwehr das war - , er kennt keine genauen Zeiten («um etwa Null Uhr dreissig wurde Rauch entdeckt und zur selben Zeit ging ein Anruf auf der Notfallzentrale ein). Konkret wird er nur bei den Spitälern, in welche die Verletzten verbracht worden seien: Sion, Genf, Lausanne und Zürich. Aber auch die nennt er nicht vollständig. Dann spricht Gisler von mehreren Dutzend Toten und um die 100 Verletzten. Warum er so unpräzise bleibt, obwohl die Zahl von 40 Toten bereits seit Stunden in den Medien genannt und von der Polizei einige Stunden später dann doch bestätigt wird, ist nicht nachvollziehbar. Auch nicht mit dem Argument, er wolle aus Respekt gegenüber den Familien nicht präziser werden, das Gisler später noch bemüht, als ihn ein Journalist in der Fragerunde konkret auf die Zahl 40 anspricht.
Auch Pilloud bleibt vage, spricht von «signifikanten Mitteln», die für die Untersuchung bereitgestellt würden und auch für die Identifikation der Opfer. Ihre Aussagen haben wenig Struktur, Konkrete Informationen, Facts & Figures fehlen weitgehend. Pilloud rechtfertigt das mit der Ansage, sie könne aus Respekt vor den Familien der Betroffenen keine weiteren Informationen geben. Dieses Kommunikationsverhalten widerspricht den Best Practice Regeln.
Auf die Frage, welche Umstände die Behörden einen Anschlag ausschliessen lassen, gerät die gesamte Kommunikationsstrategie ins Wanken. Pilloud gibt an Ganzer weiter, der völlig aus seiner Rolle fällt und erste Zeugenaussagen bekannt gibt. Diese fallen allerdings unter das Untersuchungsgeheimnis, wie Polizeikommandant Gisler eben noch sagte - Ganzer dürfte sie eigentlich gar nicht kennen. Zudem wird durch Ganzers Ausführungen klar, dass die Behörden doch mehr wissen, als sie kommunizieren.
DieAufforderung von Pilloud an die Medien, nicht über die Brandursache zu spekulieren, weil das den Opferfamilien schaden würde, ist nicht nur inhaltlich fragwürdig. Es widerspricht auch Best Practice, als Untersuchungsbehörde den Medienschaffenden deren Arbeit erklären zu wollen.
Fazit:
Die erste Medienkonferenz zeigt vor allem auf, über wieviel Spielraum nach oben der Walliser Krisenstab in Sachen Kommunikation noch verfügt. Entsprechend wenig fliessen die Aussagen dieser Medienkonferenz in die Berichterstattung ein.
In einer Medienkonferenz müssen die Rollen der Referentinnen und Referenten klar definiert sein. Jede Person verbleibt innerhalb dieser definierten Rolle. In der Fragerunde nimmt die Moderation die Fragen entgegen und verteilt sie an die zuständige Person. Im Briefing vor der Medienkonferenz wird abgesprochen, mit welchen Zeichen die Podiumsteilnehmer der Moderation signalisieren, ob sie eine Frage beantworten wollen bzw. evt. noch Ergänzungen anbringen wollen.
Es ist nicht Aufgabe der Einsatzkräfte, die Medienschaffenden zu erziehen oder ihren zu erklären, sie sie berichten sollen, Auch Medienschelte ist nicht das Geschäft der Einsatzkräfte. Sollten sich Medienvertreter ausserhalb der Regeln einer akzeptablen Berichterstattung bewegen, gibt es die entsprechenden Prozesse und Plattformen, das aufzuarbeiten. In der Ereignisfallkommunikation hat das keinen Platz. Dazu gehört auch, dass es respektabel ist, wenn die Einsatzkräfte dafür Sorge tragen, dass Angehörige und Opfer geschützte Räume finden, wo sie nicht von Medienvertretern behelligt werden. Es ist aber keine Aufgabe der Einsatzkräfte, Personen davon abzuhalten, mit Medien zu sprechen, falls sie das tun wollen.
Unsere grosse Crans-Montana-Analyse besteht aus den folgenden Beiträgen:
(aufgeführt sind die bereits publizierten und geplanten Beiträge; weitere Beiträge folgen entsprechend der Entwicklung der Ereignisse):
- Analyse Teil 1 - 1. Januar 2026, Ereignis bis und mit 1. Medienkonferenz von 1000 Uhr. Publiziert und frei zugänglich
- Analyse Teil 2 - 1. Januar 2026, 1100 Uhr bis Mitternacht. Publiziert und zugänglich für Community Mitglieder
- Analyse Teil 3 - 2. Januar 2026, ganzer Tag. Publiziert und zugänglich für Community Mitglieder
- Analyse Teil 4 - 3. Januar 2026, ganzer Tag. Publiziert und zugänglich für Community Mitglieder
- Analyse Teil 5 - 4. Januar 2026, ganzer Tag. Publiziert und zugänglich für Community Mitglieder
- Analyse Teil 6 - Die Kommunikation der Gemeinde Crans-Montana über die ganze Krise
- Analyse Teil 7 - Die Kommunikation der Staatsanwaltschaft Wallis
- Zusammenfassung aller Learnings. Zur Publikation vorgesehen für Community Mitglieder
Dazu arbeiten wir an Beiträgen zu den Themen:
- Der Stabsarbeitsprozess. Die Arbeitsmethodik für den Krisenfall. Publiziert und frei zugänglich
- Moderation von Medienkonferenzen bei Ereignisfällen. Publiziert und zugänglich für Community-Mitglieder
- So bringt man seine eigene Medienkonferenz ins Internet. Zur Publikation vorgesehen für Community-Mitglieder
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