
Wer trägt die Verantwortung für die acht Toten?
Der Prozess gegen vier Naturgefahren-Fachleute und die ehemalige Gemeindepräsidentin von Bondo vor dem Regionalgericht Maloja wirft einige grundsätzliche Fragen zum Thema Krisenmanagement und -kommunikation an der Schnittstelle zum Strafrecht auf. Und hält einige Lehren bereit für die Mitglieder von Krisenstäben.
2017, unmittelbar nach dem Felssturz am Piz Cengalo, war Anna Giacometti als Heldin gefeiert worden. Die damalige Bundespräsidentin Doris Leuthard klopfte der Gemeindepräsidentin kameradschaftlich auf die Schulter, 10vor10 des SCHWEIZER FERNSEHEN feierte sie als «Die Frau der Stunde». Kritische Fragen zum damaligen Krisenmanagement mochte kaum jemand stellen. Und wenn, dann eher pro forma. Zu gross erschien das Verdienst von Giacometti, dass vorne, im Dorf Bondo, zwar ein enormer Sachschaden entstanden war, aber niemand verletzt oder getötet wurde. Vielleicht ja auch, weil Giacometti, wie durch die Medien ging, persönlich von Türe zu Türe ging, und ihren Einwohnern nahelegte, sofort das Weite zu suchen, weil der Berg im Anmarsch war. Und tatsächlich kam die Schutt- und Gerölllawine ja nur eine Viertelstunde nach dem Felssturz im Dorf an.
Dass oben auf dem Wanderweg acht Personen zu Tode gekommen waren, wurde eher als Kollateralschaden betrachtet. Um nicht zu sagen: Selbst schuld. Schliesslich hatten ja Warnschilder auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Interessant auch: Die viel gefeierte Krisenmanagerin Giacometti errang 2019 vom vierten Listenplatz aus für die Bündner FDP einen Nationalratssitz. In TV-Beiträgen zeigten sich die Einheimischen rundum zufrieden mit der Arbeit von Giacometti.
Nähe und Distanz im Einsatzfall
Bezeichnend auch aus heutiger Sicht: In der Ereignisbewältigung arbeiteten die verschiedenen Einsatzelemente distanzlos zusammen. An einer Medienkonferenz sitzt Anna Giacometti zusammen mit einem Forstingenieur des Amts für Wald und Naturgefahren und weiteren Honorablen des Bündner Systems am selben Tisch: Polizei, Regierungsrat, Amtsleiter - Giacometti erzählt später im Buch «Krisenmanagement neu gedacht» von Krisenkommunikationsexperte Christian Gartmann, dass der Sprecher der Kantonspolizei Graubünden, Roman Rüegg, ihr eine grosse Hilfe gewesen sei. Gartmann selbst hatte kurz nach dem Unglück ein Mandat als Kommunikationsspezialist und Sprecher der Gemeinde.
Dass dieselbe Polizei später dann auch eine unbefangene Untersuchung gegen diejenigen Mitglieder des Krisenstabs hätte führen müssen, welche womöglich ihre Garantenpflicht nicht wahrgenommen hatten? Schwierig vorstellbar, erst recht in einem Kanton, in dem man sich kennt und der Filz notorisch ist. Wer nicht mitmacht und die ungeschriebenen Regeln missachtet, wird ausgegrenzt. Der Fall des Whistleblowers Adam Quadroni, der das Unterengadiner Baukartell auffliegen liess, spricht Bände.
Man mag an dieser Stelle zurecht einwerfen: Wie soll das denn gehen - im Ereignisfall müssen die einzelnen Elemente der Krisenbewältigung zusammenarbeiten können - da kann kein Platz sein für ständiges gegenseitiges Misstrauen. Ein berechtigter Einwurf. Und tatsächlich wird sich die Problematik nie vollständig auflösen lassen. Das zeigt auch das jüngste, ähnlich gelagerte Beispiel: Beim Grossbrand in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 sass in den ersten beiden Medienkonferenzen die Gemeindevertretung mit Polizei und Staatsanwaltschaft am selben Tisch. Denn im Einsatz ist schliesslich eine enge Zusammenarbeit zwischen den Einsatzkräften und dem Gemeindeführungsstab unumgänglich. Nur: Unterdessen wird gegen den Gemeindepräsidenten ebenso wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Er hat zu verantworten, dass über Jahre keine Brandschutzkontrollen erfolgt waren in dem Lokal, das vom Brand betroffen war.
Abgrenzung: Was ist möglich?
Andere Organisationen haben strikte Regeln aufgestellt: Die Militärjustiz tritt bei Ereignissen in der Armee, die eine militärgerichtliche Untersuchung zur Folge haben, kategorisch nie mit der Militärführung gemeinsam an einer Medienkonferenz auf. - Und auch die Bündner haben ein Jahr später bewiesen, dass Abgrenzung sehr wohl geht. Als ein Flugzeug der Ju-Air auf dem Segnespass abstürzte, fanden hintereinander zwei Medienkonferenzen statt: Zunächst die von Kantonspolizei und SUST (der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle), anschliessend diejenige der betroffenen Airline. Wie berechtigt die Distanzierung war, zeigte die anschliessende Untersuchung, die so viele tödliche Mängel bei der Airline aufdeckte, dass ihr mehrere Bewilligungen entzogen wurden.
Ist eine solche Aufteilung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Ereigniselementen gleichwohl nicht möglich, sollte ein Gemeinwesen dann zumindest die Grösse haben, die nachträgliche (strafrechtliche) Aufarbeitung von unabhängigen Externen durchführen zu lassen. - Eine Governance-Kultur, die allerdings vielerorten noch keinen Einzug gehalten hat, gerade in den Bergkantonen. Niemand kenne die Berge und die lokalen Verhältnisse besser als man selbst, heisst es dann allenthalben. - Das mag sein, hilft aber eben nicht, vorurteilsfrei und schonungslos die Lektionen zu lernen, welche die Krise aufgezeigt hatte.
«Wir wissen es am besten»
Im Falle von Bondo brauchte es erst ein Bundesgerichtsurteil, bis die Staatsanwaltschaft in die Gänge kam, aber auch dann eher lahm. Die Anklageschrift, die am Ende dann folgte, ist so schlecht, dass sie untauglich erscheint als Grundlage für eine Verurteilung. Und auch, dass die vorsitzendende Kreisrichterin über die von der Staatsanwaltschaft hinaus gelieferten Akten mehrere hundert Seiten zusätzliche Papiere anforderte, zeugt von einem wenig ausgeprägten Strafverfolgungswillen bei der Staatsanwaltschaft. Der milde Strafantrag von bedingten Geldstrafen liess den BLICK von einem möglichen «Alibi-Prozess» schreiben. - Nun, man wird sehen. Das Urteil ist für den 4. September in Aussicht gestellt.
Dass es am Ende überhaupt zu der Gerichtsverhandlung kam, ist auf die Hartnäckigkeit der Opferangehörigen zurückzuführen, die sich mit den unkritischen Selbstbetrachtungen der Bündner nicht einfach zufriedengeben wollten und sich schäbig behandelt fühlten. Auch dazu enthüllt das erwähnte Buch des damals mandatierten Krisenkommunikations-Experten Christian Gartmann Interessantes:
Die schwierigste aller Kommunikationsaufgaben beim Felssturz am Piz Cengalo hatte Gemeindepräsidentin Anna Giacometti nämlich delegiert: Mit den Angehörigen der Todesopfer sprach sie nicht selbst, sondern delegierte diese Aufgabe an ein anderes Mitglied des Gemeinderates. Als Begründung heisst es in dem Buch: Giacometti hätte selbst kurz vor dem Bergdrama einen Todesfall in der Familie zu bewältigen gehabt und diese Aufgabe deshalb nicht auch noch stemmen können.
Die undelegierbare Aufgabe der obersten Verantwortungsträger: Das Gespräch mit den Betroffenen
Hätte das Strafverfahren verhindert werden können, wenn mit den Angehörigen ordentlich kommuniziert worden wäre? Wenn die oberste Verantwortliche den Kontakt nicht einfach wegdelegiert, sondern selbst wahrgenommen hätte, wie es den Best-Practice-Regeln in der Krisenkommunikation entspricht? Die Frage bleibt eine hypothetische. Vor dem Regionalgericht Maloja beteuerte der Anwalt der Opfer, es gehe ihnen nicht um Geld, sondern um eine anständige und selbstkritische Aufarbeitung.
Und dazu trägt die heutige Nationalrätin Giacometti wenig bei. Gemäss Medienberichterstattung soll sie schon mehrfach geäussert haben, man sperre einen Wanderweg nicht einfach aus dem hellheiteren Himmel. - Als ob es all’ die Warnsignale am Piz Cengalo nicht gegeben hätte. Und gemäss BLICK lachte sie vor Gericht, als ihr Verteidiger argumentierte, sie sei keine Geologin, sondern habe Schafe gezüchtet. - So benimmt man sich nicht in einem Prozess, indem der Tod von acht Menschen aufgearbeitet wird.
Aber auch schon früher zeigte Giametti wenig Bereitschaft zur Selbstreflektion. In der RUNDSCHAU des SCHWEIZER FERNSEHEN vom 25. Oktober 2017 sagt sie, angesprochen auf die Frage, ob die Warnungen ausreichend gewesen wären: «Diese Kritik weise ich zurück. Die Warnschilder waren professionell gemacht mit den internationalen Gefahrenzeichen und auf Deutsch, Englisch und Italienisch. Darum kann ich diese Kritik nicht akzeptieren.» Sekundiert wurde sie schon damals vom zuständigen Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte). Bevor auch nur irgendeine Untersuchung geführt war, gab er bereits zu Protokoll, weder die Gemeinde noch den Kanton treffe eine juristische Verantwortung. Und immer, wenn es heikel werden könnte, verweigert Giacometti die Aussage. Zum Beispiel auf die Frage des Staatsanwalts anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht, was eine Sperrung des Gebiets denn wirtschaftlich für die beiden SAC-Hütten bedeutet hätte. -
Nun, die Frage ist eine rhetorische. Natürlich hätte eine längere Sperrung den Hütten die wirtschaftliche Basis entzogen. Schon 2021 hatte der BEOBACHTER berichtet, einer Familienangehörigen eines getöteten Berggängers habe Giacometti gesagt, wenn sie von den ersten Warnungen des externen Geologen gewusst hätte, hätte sie das Gebiet gesperrt. Als der BEOBACHTER sich die Aussage bestätigen lassen wollte, erhält die Journalistin von Giacometti die übliche Antwort: «Dazu sage ich nichts.»
Indem Giacometti sich den kritischen Fragen verweigert und jede kritische Reflexion von sich weist, bestätigt sie das Bild der typischen Berglerin: Uneinsichtig und ohne Empathie für die Opfer. Motto: Das Geld der Unterländer nehmen wir gerne, ansonsten können sie uns gestohlen bleiben - so, wie es ja auch die Werbespots der Ferienregion Graubünden mit ihren beiden Steinböcken Gian und Giachen viele Jahre zeigten.
Besser: Vermögen zur Selbstreflexion zeigen
Wieweit das Aussageverhalten von Giacometti von ihrem Rechtsanwalt getrieben ist, lässt sich von aussen nicht beurteilen. Klar ist, dass für den Strafverteidiger alles, was Richtung (Ein-) Geständnis gehen könnte, ein Problem im Strafprozess darstellen könnte. Gleichwohl hat Giacometti das beste Argument auf ihrer Seite. Dasjenige, dass sie als Gemeindepräsidentin, auch wenn sie die oberste Entscheidungsverantwortliche war, auf die Einschätzung der Experten verlassen musste. Und dass, wenn vier Experten, darunter zwei Geologen, eine Sperrung für übertrieben erachteten, sie keinen Anlass gesehen hatte, diese Fachmeinung umzustossen. Dieses Argument muss stark genug sein, um gleichwohl einräumen zu können, dass sie aus der rückschauenden Betrachtung heute anders entscheiden würde, nur habe man damals eben nicht das Wissen von heute gehabt.
Erkenntnisse für Krisenstabsmitglieder
Welche Lehren lassen sich aus dem Fall ziehen für die Arbeit in einem Krisenstab? Die strafrechtliche Aufarbeitung vor dem Regionalgericht bringt einige wichtige Fragen an die Oberfläche: Wer im Krisenstab trägt am Ende - auch im strafrechtlichen Sinne - die Verantwortung für einen Entscheid?
Zunächst ist eines klar und juristisch unbestritten, auch wenn es immer wieder einmal in Erinnerung gerufen werden muss: Auch Nichthandeln kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Konkret kann eine fahrlässige Tötung durch eine Unterlassung begangen werden. Dafür braucht es allerdings eine sogenannte Garantenstellung. Das heisst: Hätte eine beschuldigte Person aufgrund ihrer Stellung die Pflicht gehabt, zu handeln? Diese Frage trifft einen Krisenstab regelmässig und ist häufig zu bejahen - ein Krisenstab ist ja genau dafür da, weiteren Schaden abzuwenden.
Die weitere Frage ist dann, ob diese Pflicht alle Mitglieder eines Krisenstabs gleichermassen trifft. Die Anklageschrift hat fünf Beschuldigten diese Pflicht eher pauschal unterstellt: Dem Gemeindeförster, einem Geologen des kantonalen Amts, einem Forstingenieur des kantonalen Amts, dem externen Berater sowie der Gemeindepräsidentin. Der Vizepräsident der Gemeinde hingegen, der an der entscheidenden Sitzungen ebenfalls anwesend war, wurde strafrechtlich nicht in die Verantwortung genommen.
Am krassesten zeigt sich die Frage nach der Garantenstellung vielleicht am Beispiel des beschuldigten externen Geologen, der im Auftrag des Amts für Wald und Naturschutz an der Beurteilung mitgewirkt hatte. Der Geologe kann juristisch allenfalls als Hilfsperson des Amtes gelten, hatte aber zu keinem Zeitpunkt auch nur im Entferntesten irgendeine Kompetenz, eine Sperrung des Gebiets anzuordnen. Er war es auch, der zunächst die Alarmglocken geläutet und eine sofortige Sperrung ins Spiel gebracht hatte, dann aber, nach Gesprächen (oder unter Druck) mit den Mitarbeiter des kantonalen Amts zurückgerudert war. Was hätte er denn tun müssen, um einer strafrechtlichen Verantwortung zu entgehen? Unter Protest davonlaufen? Oder schriftlich protokollieren lassen, dass er anderer Ansicht gewesen sei?
Diesbezüglich darf man sehr gespannt sein, zu welchem Ergebnis die juristische Aufarbeitung von Bondo am Ende kommt. Vorläufig erscheint es ratsam für jeden Krisenstab, intern die Frage zu diskutieren (und sich dadurch auch juristisch beraten zu lassen), wen im eigenen Stab eine Garantenpflicht in welcher Weise treffen könnte.
Die detaillierteste kritische Berichterstattung zu den Ereignissen am Piz Cengalo und die Fragen nach der Verantwortung findet sich im BEOBACHTER, recherchiert von der freien Journalistin Stefanie Hablützel. Hier die wichtigsten Beiträge in chronologischer Reihenfolge:
22. April 2021: Es war ein Drama mit Ansage:
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/burger-verwaltung/es-war-ein-drama-mit-ansage-337941
26. August 2021: «Es ist wichtig, dass die ganze Wahrheit herauskommt»
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/burger-verwaltung/es-ist-wichtig-dass-die-ganze-wahrheit-herauskommt-346995
7. Dezember 2021: War das Unglück verhinderbar? Jetzt wird untersucht
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/burger-verwaltung/war-das-ungluck-verhinderbar-jetzt-wird-untersucht-354683
22. Dezember 2023: Bergsturz Bondo: Darum mussten acht Menschen sterben
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/bergsturz-bondo-darum-mussten-acht-menschen-sterben-664040
27. Juni 2024: Und plötzlich verschwand der Experte
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/und-plotzlich-verschwand-der-experte-724075
24. August 2026: «Wir hören es dauernd krachen» - neue Augenzeugenberichte sorgen für Brisanz
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/burger-verwaltung/wir-horten-es-dauernd-krachen-neue-augenzeugen-berichte-sorgen-fur-brisanz-957032










