Ausriss Spiegel Bericht

Klagen gegen Medienhäuser wollen gut überlegt sein

April 30, 20263 min read

Christian Ulmen, Ex-Ehemann von Collien Fernandes, ist mit seinem Einantrag bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg gegen den SPIEGEL in vier von fünf Punkten unterlagen. Das berichtete der SPIEGEL am Freitag. Der Fall zeigt exemplarisch, dass juristische Klagen gegen Medienhäuser gut überlegt sein wollen und rasch zum Rohrkrepierer werden können.

Die Klage richtete sich gegen die Berichterstattung in SPIEGEL Nr. 13/2026 vom 20. März 2026. «Du hast mich virtuell vergewaltigt» titelte der SPIEGEL auf der Frontseite. In einer mehrseitigen Geschichte beschuldigte die Ex-Frau, Schauspielerin Collien Fernandes, Ulmen mehrerer Verstösse gegen ihre sexuelle Integrität. So soll er ihre Identität gestohlen und unter ihrem Namen mit anderen Männern Kontakt aufgenommen haben. Im Raum stand auch, dass Deepfakes erstellt worden waren: Porno-Material einer KI, welche Fernandes' Gesicht verwendet und sie bei sexuellen Handlungen gezeigt haben soll. Ob sich letztere Vorwürfe explizit auch gegen Ulmen richteten oder das von den anderen Medien fälfschlicherweise in die SPIEGEL-Geschichte hineininterpretiert worden war, wurde schon früher zum Gegenstand einer Medienkontroverse.

Kritik erfuhrt der SPIEGEL auch, weil die Publikation offensichtlich zeitlich koordiniert erfolgte mit einer Initiative der deutschen Justizministerin Stefanie Hubi (SPD), die in der selben Ausgabe bereits Propaganda betreiben durfte für ihre Gesetzesvorstösse, um gegen derlei Deepfakes vorzugehen.

Juristisch verloren und kommunikativ gleich doppelt

Ulmen ging gegen den SPIEGEL vor und wollte erkämpfen, dass das Magazin die Berichterstattung in fünf Punkten ändern müsse, Die deutsche Legal Tribune Online berichtet hier im Detail.

Nur: Ulmen verlor in vier der fünf Punkte, lediglich in einem Nebenpunkt muss der SPIEGEL seine Berichterstattung anpassen. In dem Verfahren ging es um die Rechtmässigkeit der Verdachtsberichterstattung nach deutschem Recht: Deutsche Medien dürfen zwar auch über strafrechtlich relevante Vorwürfe berichten, wenn diese noch nicht gerichtlich geklärt und zu einer Verurteilung geführt hatten. Um den Gedanken der Unschuldsvermutung nicht zu pervertieren, unterliegen die Medien aber einer strengen Sorgfaltspflicht bei der sogenannten Verdachtsberichterstattung. Es muss ein «Mindestbestand an Beweistatsachen» vorliegen, verlangt das deutsche Recht. Einfacher ausgedrückt: Ein unbewiesener Vorwurf darf nicht einfach kolportiert werden, auch die Medienschaffenden müssen sich darum kümmern, ob Beweisofferten vorliegen, welche die Vorwürfe zumindest plausibel erscheinen lassen.

Das sei hier der Fall, entschied nun das Landgericht Hamburg. Schmerzhafter noch als die juristische Niederlage dürfte für Ulmen aber die kommunikative Seite sein.

Zum ersten war es zuletzt merklich ruhiger geworden um die Angelegenheit: Die Berichterstattung der deutschen Medien kümmerte sich um andere Themen, etwa die Rettung des Wals Timmy vor der norddeutschen Küste. Aber auf das Urteil sind selbstverständlich alle Medien wieder aufgesprungen. Vielleicht nicht mehr mit der Intensität wie vor zwei Monaten. Trotzdem erfahren die Vorwürfe eine Erinnerungswelle durch die Berichterstattung über den Ausgang des Gerichtsverfahrens.

Zum zweiten verstärkt die Niederlage vor Gericht die Vorwürfe. Juristisch hat das Landgericht zwar lediglich geprüft, ob ausreichend Belege vorlägen, damit der SPIEGEL so berichten durfte, wie er es tat. Das ist weit entfernt von einem Schuldspruch gegen Ulmen. Juristisch. Doch diese juristische Feinheit dürfte es kaum bis in die Köpfe des Publikums schaffen. Die Wahrnehmung in der breiten Öffentlichkeit wird vielmehr die sein, dass das Gericht die Vorwürfe offenbar bestätigt.

Patrick Senn

Patrick Senn ist Director bei der comexperts Ltd, seine Themenschwerpunkte sind Krisenkommunikation und Auftrittskompetenz.

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