Blick über die Aare auf das Marzili

Der Berner Nackt-Skandal ist selbst verschuldet

July 04, 20269 min read

Die Stadt Bern hat ihre Sommer-Krise: Eine Transfrau wird im Marzili-Bad von der Polizei abgeführt, nachdem sie im Nacktbereich der Frauen, dem «Paradiesli» bei einigen für Irritationen gesorgt und sich diese Frauen beschwert hatten. Die Krise ist hausgemacht und unterstreicht die Bedeutung der Krisenpräventionsarbeit, aber auch die der richtigen Reaktion nach einem solchen Vorfall. Beides hatte die Berner Stadtregierung wohl unterschätzt.

Über 200 Treffer ergibt unterdessen die Suche nach «Marzili» in der Schweizerischen Mediendatenbank. - Alleine in der Woche nach dem Vorfall. Was war passiert?

Laut dem, was in den verschiedenen Medien berichtet wird, muss sich der Vorfall wie folgt zugetragen haben. Ein biologischer Mann wird auch klar als Mann gelesen: Mit Bart, langen Haaren und Penis. Als er am Sonntag im «Paradiesli» aufhält, einem FKK-Bereich des Marzili-Bads, der Frauen vorbehalten ist, stösst das dort auf das Unbehagen verschiedener Frauen. Unter anderem einer Frau, die selbst Missbrauchserfahrungen durch Männer hat und sich «getriggert» fühlt.

Mehrere Frauen beschweren sich bei der Badeanstalt. Diese will mit der Transfrau reden und fordert schliesslich einen Ausweis als Nachweis, dass der biologische Mann als Frau eingetragen sei - das wird von der Person allerdings verweigert. In der nächsten Eskalationsstufe versucht der vom Marzili engagierte Sicherheitsdienst «taktvoll», mit der Transfrau zu reden. Die Firma preist sich im Internet explizit als andere Sicherheitsfirma an, die sich explizit gegen Queerfeindlichkeit oder Homophobie wendet. Aber auch der Mitarbeiterin von taktvoll gelingt es nicht, die Eskalation einzudämmen. Schliesslich wird die Polizei gerufen, welche die Transfrau in Handschellen abführt. Dabei wird eine Polizistin verletzt.

In einer Medienmitteilung vom Montag entschuldigt sich die Direktion für Bildung, Soziales und Sport bei der Transfrau und schreibt: «Der Entscheid erweis sich im Nachinein als falsch». Wörtlich schreibt die Direktion: «Alle Personen, die sich als Frau identifizieren und als solche leben, haben Zugang zum freiwilligen FKK-Bereich «Paradiesli».

1. Der Streit um die Regeln

Ein Blick in die Berichterstattung zeigt allerdings, dass diese Zutrittsregeln offenbar nicht klar kommuniziert waren. Je nach Medientitel werden die Regeln ganz unterschiedlich wiedergegeben. HAUPTSTADT.BE zitiert aus einem «internen Merkblatt», das Personal solle sich an die Selbstidentifikation halten - aber auch wieder: Im Härtefall werde das in einem Ausweis festgehaltene amtliche Geschlecht herangezogen.» Andere schreiben, relevant wäre, wie eine Person «vom Personal gelesen» werde, und von der Sicherheitsfirma taktvoll wird auf BERNERZEITUNG.CH behauptet, ihnen sei gesagt worden, im Paradiesli seien alle Frauen willkommen, «solange sich niemand störe.»

Und auch die Direktion und Ihre Vorsteherin verstricken sich in Widersprüche. So heisst es z.B. in der Medienmitteilung, dass es eine «Orientierungshilfe» gebe, welche das Sportamt zusammen mit der Fachstelle für Gleichstellung in Geschlechterfragen erstellt habe. Darin soll es heissen, «dass im Härtefall das in einem Ausweis festgehaltene amtliche Geschlecht gilt.» Wobei dieser Satz mehr Fragen aufwirft als er beantwortet: Was bitte ist in diesem Zusammenhang mit einem «Härtefall» gemeint?

Und wenn doch im Härtefall der Ausweis hinzugezogen werden soll, eine Person sich dem aber verweigert - wie es vorliegend der Fall war: Was sollten die Angestellten dann machen? Die Person doch zulassen? Oder eben, wie sie es getan hatten, die Person entfernen lassen und das durch diejenigen Kräfte, die für solches zuständig sind, nämlich die Polizei? Genau letzteres hatten die Angestellten getan, werden dafür jetzt aber von ihrer Chefin öffentlich gerüffelt. Kann also im Umkehrschluss heissen: Falls sich eine Person weigert, ihren Ausweis zu zeigen, lässt man sie gewähren. - Dann muss man aber auch die Regel, dass auf den amtlichen Ausweis abgestellt wird, wieder streichen.

Keine glückliche Hand: Ursina Anderegg, Grüne Gemeinderätin der Stadt Bern und verantwortlich für das Marzili-Bad.(Bild: Bildungsdirektion Stadt Bern)

Noch schlimmer wird die Sache, als die Vorsteherin der Bildungsdirektion, die Grüne Gemeinderätin Ursina Anderegg am 3. Juli 2026auf BERNERZEITUNG.CH ein Interview gibt: Dort sagt sie aus: «Es gibt keine Ausweispflicht und keine Anweisung an das Personal, Ausweise zu kontrollieren.» Den Widerspruch zur Medienmitteilung ihrer eigenen Direktion vom Montag scheint sie nicht zu realisieren. Für Anderegg gilt: Eine Frau ist, wer sich als Frau empfindet. - Womit also grundsätzlich jeder Mensch auch in die Schutzzonen der (biologischen) Frauen eintreten kann.

Fazit 1:

Die Direktion für Bildung. Soziales und Sport widerspricht sich in einem hochsensiblen Bereich selbst. Die Zutrittsregeln will sie erst demnächst «sichtbar» kommunizieren. Was den Verdacht weckt: Man hat gar keine, zu denen alle stehen können, sonst könnte man sie ja auch gleich transparent machen. Dieser Verdacht ergibt sich zusätzlich daraus, dass nirgends zu lesen war, wie denn das Personal, das sich ja falsch verhalten hatte, es denn richtig hätte machen sollen.

Dieses Ergebnis ist der Kerngehalt dieser Analyse: Ganz offensichtlich hat die Direktion für Bildung, Soziales und Sport ihre Hausaufgaben nicht gemacht und ein Risiko, das offenkundig war, schleifen lassen.

Der Fall zeigt damit exemplarisch, von welcher Bedeutung es ist, dass eine Organisation mögliche Krisen durch ein professionelles Risikomanagement verhindert. Seit der Einführung der Möglichkeit durch die Politik, sein Geschlecht selbst auszuwählen, wurde .- z.B. von Juristen - immer wieder gewarnt vor Konstellationen, wie im Marzili-Bad jetzt eine aufgetreten ist.

Wird ein Risiko erkannt (entweder im Rahmen des Risiko-Managements oder allenfalls auch durch das Issues-Management), wird es bewertet - im einfachsten, aber durchaus bereits sehr hilfreichen Achsensystem von Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadenspotential.

Beides muss hier mit hoch eingestuft werden: Dass es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis sich derlei Fragen stellen, muss jeder nicht gänzlich naiven Person einleuchten: Entweder durch Transpersonen wie vorliegend, oder auch durch Missbrauchsfälle - sprich: Männer, die sich aufgrund der reinen Selbstdeklaration Zutritt zu weiblichen Schutzräumen verschaffen, um dort unter nacken Frauen sein zu können.

Das Schadenspotential zeigt sich anhand der Debatte, die der Fall losgetreten hat: Die zuständige Gemeinderätin Ursina Anderegg erhält in den Leserbriefspalten kaum Zuspruch und erscheint politisch komplett am Anschlag.

Im nächsten Schritt des Risikomanagements erfolgt die Definition der Risikopolitik: Ein Risiko kann ausgeschlossen werden, indem ein Geschäftsfeld nicht betrieben wird. - Z.B., indem die Stadt Bern keine eigenen Badeanstalten betreibt, sondern dies privaten Unternehmen überlässt.

Ein Risiko kann auch getragen werden. Sprich: Eine Organisation nimmt ein Risiko bewusst in Kauf. Tut man meist nur, wenn entweder die Eintretentswahrscheinlich oder das Schadenspotential oder beide enorm klein sind.

Die häufigste Risikopolitik dürfte die des Risikominimierens sein. Sprich: Man überlegt sich, welche Massnahmen getroffen werden könnten, um entweder die Wahrscheinlichkeit des Eintretens oder das Schadensausmass zu verkleinern.

Dazu wären vorliegend verschiedene Massnahmen möglich gewesen: Entweder schafft man einen zusätzlichen Bereich in der Badi für Trans- und/oder Queerpersonen, oder man hebt den Schutzraum für ausschliesslich weibliche Gäste auf und öffnet den FKK-Bereich für alle Geschlechter (wie das z.B. die Interessensvertretung er Nudisten fordert).

Oder aber: Man schafft klare Regeln, um eine mediale Eskalation wie die am Sonntag zu verhindern. Um das zu erreichen, muss eine solche Regel, wie bei allen Regeln in einer demokratischen Gesellschaft, dergestalt ausgestattet sein, dass sie von einem gesellschaftlichen Konsens oder zumindest einer Mehrheit getragen werden kann. Und zum Schutz des eigenen Personals ist eine gute Regel eine solche, die möglichst wenig auf subjektiver Wahrnehmung basiert, sondern auf objektiven Kriterien. Konkret: Wer z.B. darauf abstellt, wie das Personal «eine Person liest», schiebt die Verantwortung wiederum einfach auf das Personal ab.

Indem es die Direktion für Bildung, Soziales und Sport unterlassen hat, gemäss den anerkannten Regeln des Risikomanagements zu handeln, hat sie also die mediale Krise erst ausgelöst.

2. Die Kommunikation nach der Eskalation

Ist ein Ereignisfall wie am Sonntag eingetreten, muss ein Krisenstab ran, in dem die verschiedenen Disziplinen - vorliegend: Recht, HR (es ist ja auch das eigene Personal betroffen), Kommunikation und Operatives - die Teilprobleme definieren. Dann wird für jedes Teilproblem die Lage beurteilt, es werden verschiedene Massnahmen skizziert und am Ende entschieden, welche davon ausgelöst werden. Das gilt auch für die Kommunikation. Auch sie läuft über diesen Krisenstab, und nur Botschaften, die dort «abgesegnet» werden, werden kommuniziert.

Die Bildungsdirektion der Stadt Bern hat bereits am Montag eine Medienmitteilung verschickt. Wie oben bereits beschrieben, widerspricht sie darin den späteren Äusserungen ihrer Direktorin und der abweichenden Darstellung in verschiedenen Zeitungsberichten. Das ist ein völliger No Go in der Krisenkommunikation. Eine inkonsistente Kommunikation stiftet Verwirrung, schafft Unsicherheit und zerstört letztlich die Glaubwürdigkeit. Deshalb ist das unter allen Umständen zu vermeiden.

Die ebenfalls involvierte Sicherheitsfirma taktvoll beklagt darüber hinaus auf BERNERZEITUNG.CH, sie wäre vor der Publikation dieser Mitteilung nicht kontaktiert worden (obwohl taktvoll darin namentlich erwähnt wird). Auch das in ein NoGo in der Krisenkommunikation: Wenn andere Partner namentlich genannt werden, wird eine Kommunikation selbstredend vorab mit diesem Partner koordiniert und abgesprochen.

Dabei gilt auch die goldene Regel der Krisenkommunikation, dass man kein Schwarzpeter-Spiel betreibt. Ganz einfach deshalb, weil es von keinerlei Grösse zeugt, wenn man versucht, sich auf Kosten anderer aus der Verantwortung zu stehlen. Der Sicherheitsdirektor des Kantons hat dazu noch beklagt, dass in der Medienmitteilung nirgends auf die verletzte Polizistin verwiesen und dieser Umstand bedauert worden sei.

Fazit: Die Direktion für Bildung. Soziales und Sport hat offensichtlich unkoordiniert und wenig reflektiert kommuniziert. Genau das ist in der Krise der Glaubwürdigkeit allerdings enorm abträglich.

3. Die Mitarbeiter öffentlich kritisieren

Wie erwähnt: Zu den definitiven No Go’s gehört in der Krisenkommunikation, das eigene Personal öffentlich für Fehler zu kritisieren. Die Grünen-Gemeinderätin Ursina Anderegg tut allerdings genau das, und dann noch mehrfach.

Zunächst mit der Medienmitteilung vom Montag, indem bereits explizit erklärt wird, die eigenen Mitarbeiter hätten Fehler gemacht. Im Interview mit den Tamedia-Zeitungen wiederholt Anderegg das noch einmal: «Nun spitzte sich die Situation zu, weshalb es zum Fehlentscheid unseres Badipersonals kam.» Vom Journalisten explizit darauf angesprochen, warum sie sich nicht hinter das Personal gestellt habe, versteigt sie sich dann noch zur Behauptung: «Das war keine öffentliche Kritik am Personal.» Ja was denn bitte dann?

Öffentliche Kritik an den eigenen Leuten schadet auf zwei Dimensionen:

Zuerst untergräbt sie im Innenverhältnis die Loyalität. Diese ist zweiseitig: Wer als Führungsperson seinem Personal gegenüber nicht loyal ist, darf auch vom Personal keine Loyalität mehr erwarten. Anderegg hat damit einen gravierenden und kaum mehr gutzumachenden Führungsfehler begangen.

Loyalität heisst im Übrigen nicht, dass man sein Personal nicht auch mal kritisieren kann. Nur tut man das nicht öffentlich. Formulierungen für solche Situationen kennt die Krisenkommunikation zur Genüge - aber man muss sie kennen und anwenden wollen.

Im Aussenverhältnis provoziert Kritik an den eigenen Leuten die Frage, ob eine Führungsperson charakterlich für ihre Aufgabe geeignet ist. Anderegg äusserst keinerlei Selbstkritik, zeigt keinerlei kritisches Reflexionsvermögen, sondern schiebt die Verantwortung einfach auf ihre Leute an der Basis und auf Dritte ab.

So., wie es der deutsche Bundestrainer Julian Nagelsmann nach der Pleite an der Fussball-WM auch getan hatte. Er hat die Quittung dafür bereits erhalten.

Patrick Senn

Patrick Senn ist Director bei der comexperts Ltd, seine Themenschwerpunkte sind Krisenkommunikation und Auftrittskompetenz.

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